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Das spagyrische Urtinktur Schöllkraut

Swissmedic Journal, März 2007:

‚Im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens wurde die Sicherheit aller zugelassenen Schöllkraut-haltigen Arzneimittel anhand der aktuell verfügbaren Daten geprüft.

Basierend auf diesen Daten kann die Sicherheit von Chelidonium-Zubereitungen bis zu einer Tagesdosis von maximal 0.3mg Gesamtalkaloiden als ausreichend belegt eingestuft werden. Für Arzneimittel mit einem höheren Gehalt besteht ein potentielles Risiko für leberschädigende Effekte.

Entsprechend wurden die Zulassungen von Arzneimitteln zur innerlichen Anwendung, welche Schöllkraut in einer Tagesdosis von mehr als 0.3mg Gesamtalkaloiden enthalten, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit widerrufen. Vom Widerruf betroffen sind auch homöopathische und anthroposophischeArzneimittel zur innerlichen Anwendung, welche Schöllkraut in niedriger Verdünnung enthalten (Urtinktur, D1,. [...]).

Vom Widerruf der Zulassung ausgenommen sind spagyrische Zubereitungen aus Schöllkraut, sofern aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden konnten, welche darlegen, dass der Gehalt im Arzneimittel den Grenzwert von 0.3mg Gesamtalkaloide pro Tagesdosis unterschreitet.'

Das aufwendige Herstellverfahren der Aurora Pharma AG ermöglicht nach dem alchemistischen Prinzip ‚Solve et Coagula’ (Trennen und Vereinen) die Eliminierung toxischer Substanzen bis unter die als toxisch eingeschätzte Grenze – in der Urtinktur!

Die Aurora Pharma AG hat entsprechende analytische Unterlagen der Swissmedic vorgelegt. Nach eingehender Prüfung kommt die Swissmedic zum Schluss, dass

Schöllkraut (Chelidonium majus) als Urtinktur ohne weitere Verdünnung den strengen Sicherheitsbestimmungen der Swissmedic entspricht und weiterhin im Handel vertrieben und eingesetzt werden kann.

Die Übereinstimmung der Kriterien von alchemistischer Qualität und behördlicher Sicherheit - oder Alchemia Medica meets Swissmedic - ist ein höchst aktuelles und zugleich sehr erfreuliches Ergebnis!

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