Der Bezug von spagyrischen Urtinkturen ist in der Schweiz für jeden möglich. Die Abgabebedingungen werden von der swissmedic vorgegeben und unterscheiden sich teils erheblich in den Kantonen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie die Tinkturen der Aurora Pharma beziehen können.
Sie können unsere Urtinkturen in jeder Apotheke oder Drogerie in der Schweiz beziehen. Am einfachsten ist es, wenn Sie dies telefonisch oder per E-Mail machen. Bestellungen vor 14 Uhr können in der Regel am nächsten Tag in der entsprechenden Apotheke oder Drogerie abgeholt werden.
Bezug über einen Therapeuten oder Arzt
Die Abgabe-Bewilligung für Arzneimittel regelt in der Schweiz der Kanton. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Modelle für die Abgabe von spagyrischen Arzneimitteln. Gerne beraten wir Sie weiter, wie die Abgabe für den Therapeuten Ihres Kantons geregelt ist.
Jeder Therapeut mit einer Abgabebewilligung kann spagyrische Arzneimittel der Aurora Pharma direkt bei uns beziehen.
Bei Fragen, wie die Regelung in Ihrem Kanton für spagyrische Mittel genau ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
Jede Apotheke und jede Drogerie in der Schweiz ist berechtigt, die spagyrischen Arzneimittel der Aurora Pharma direkt von uns zu beziehen. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Fax oder E-Mail. Bei Bestellungen bis 14 Uhr senden wir diese noch am selben Tag per A-Post.
Die Abgabe von spagyrischen Arzneimitteln ist in Deutschland nur mit einem Rezept möglich, das ein Arzt ausgestellt hat. Mit diesem Rezept kann sich anschliessend jeder Patient beim Hauptvertriebspartner in Deutschland melden. Dies ist die Park Apotheke in Bad Säckingen. Durch den komplexen Vertriebsweg dauert eine Bestellung ca. eine Arbeitswoche.
Kontakt
Park Apotheke
Friedrichstrasse 23
D-79713 Bad Säckingen
Tel: +49 7761 89 66
Fax: +49 7761 50 778